Leistungen im Überblick
Wenn bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen bereits ein Pflegegrad vorliegt, unterstützt Sie die Pflegeversicherung bei der Finanzierung der Leistungen. Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, vollständig oder ergänzend Leistungen privat in Anspruch zu nehmen und die Kosten selbstständig zu tragen.
Sofern bei Ihnen bereits ein Pflegegrad bewilligt wurde, rechnen wir als Pflegedienst die anfallenden Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Hierfür werden von uns die sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen. Pflegegeld erhalten Sie persönlich, wenn Sie keine Leistungen von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen. Eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld ist ebenfalls möglich. In diesem Fall spricht man von einer Kombinationsleistung. Hierbei rechnet der Pflegedienst die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sollte das zur Verfügung stehende Budget nicht komplett aufgeschöpft sein, wird Ihnen das Pflegegeld anteilig ausgezahlt.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Pflegegeld (monatlich) | - | 332€ | 573€ | 765€ | 947€ |
Pflegesachleistung (monatlich) | - | 761€ | 1.432€ | 1.778€ | 2.200€ |
Betreuungsleistungen (monatlich) | 125€ monatlich unabhängig vom Pflegegrad |
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Verhinderungspflege (jährlich) | 1.612€ jährlich ab PG 2 bzw. 2.418€ mit 50% der Kurzzeitpflege |
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Pflegehilfsmittel (monatlich) | 40€ unabhängig vom Pflegegrad |
Außerdem stehen Pflegebedürftigen weitere Budgets zur Verfügung. Sie haben Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125€/Monat sowie auf Verhinderungspflege (1.612€/Jahr). Zudem stehen Ihnen 50% der Kurzzeitpflege (806€ jährlich) für die häusliche Pflege zur Verfügung. Dies ist allerdings häufig nicht ausreichend bekannt und schlecht kommuniziert. Daher werden diese zusätzlichen Unterstützungsbudgets in vielen Fällen leider nicht in Anspruch genommen und verfallen. Wir als Pflegedienst prüfen im Vorfeld, welche Budgets zur Verfügung stehen und berücksichtigen diese individuell bei der Berechnung der Finanzierungslösungen.
Pflegegeld
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen von den Pflegekassen, um die häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche sicherzustellen. Über die Mittelverwendung entscheiden die Pflegebedürftigen selbst. Um Pflegegeld zu erhalten, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweilig bestimmten Pflegegrad.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Pflegegeld (monatlich) | - | 332€ | 573€ | 765€ | 947€ |
Pflegesachleistung
Pflegesachleistungen decken die sogenannte häusliche Pflege ab, welche durch Pflegedienste erbracht wird. Der Pflegedienst rechnet die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Höhe der Pflegesachleistung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Pflegesachleistung (monatlich) | - | 761€ | 1.432€ | 1.778€ | 2.200€ |
Kombinationsleistung (Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung)
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125€/Monat. Die Entlastungsleistungen sind zweckgebunden und dürfen nur eingesetzt werden, um die pflegenden Angehörigen oder vergleichbar Nahestehende zu entlasten beziehungsweise um die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen zu fördern. Nicht genutzte Beträge können in den nächsten Monat/Jahr übertragen werden. Stichtag ist der 30. Juni des Folgejahres.
Entlastungsleistungen
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125€/Monat. Die Entlastungsleistungen sind zweckgebunden und dürfen nur eingesetzt werden, um die pflegenden Angehörigen oder vergleichbar Nahestehende zu entlasten beziehungsweise um die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen zu fördern. Nicht genutzte Beträge können in den nächsten Monat/Jahr übertragen werden. Stichtag ist der 30. Juni des Folgejahres.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege dient vor allem der Entlastung von pflegenden Angehörigen und steht Pflegebedürftigen zusätzlich zum Pflegegeld zu. Um dieses Budget in Anspruch zu nehmen, muss mindestens Pflegegrad 2 seit 6 Monaten bestehen. Dieser Betrag der Verhinderungspflege ist für alle Pflegegrade gleich und beträgt 1.612€/Jahr. Zusätzlich kann die Verhinderungspflege um 50% der Kurzzeitpflege (806€) für die ambulante Unterstützung aufgestockt werden. Somit würden 2.418€/Jahr zur Verfügung stehen. Das Budget ist einsetzbar, wenn die eingetragene Pflegeperson verhindert ist.
Kurzzeitpflege
Wenn für eine kurze Zeit eine vollstationäre Pflege erforderlich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn eine betreuende Person ausfällt, besteht die Möglichkeit Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Für die vollstätionäre Kurzzeitpflege steht ebenfalls ein Budget von 1.612€ zur Verfügung. Diese kann andersherum auch mit der Verhinderungspflege auf 3.224€ aufgestockt werden.
Für die ambulante Pflege besteht jedoch die Möglichkeit, 50% der Kurzzeitpflege (806€) auf die Verhinderungspflege anzurechnen, sodass ein Budget von 2.418€/Jahr zur Verfügung steht.
Pflegehilfsmittel
Sie haben einen Pflegegrad und die Pflege findet zu Hause statt? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel. Das heißt, die Pflegekasse übernimmt nach Antragsstellung die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie beispielsweise Einmalhandschuhe oder Händedesinfektionsmittel bis zu 40€ monatlich.
Info: Das Budget der Pflegehilfsmittel wurde aufgrund der Coronapandemie vorerst bis zum 31.12.2021 auf 60€ erhöht!
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Möglichkeiten der Finanzierung der Pflege
Sie haben Interesse an Pflege- und Betreuungsleistungen oder einer weiteren Leistung und möchten wissen, wie eine passende Finanzierung gelingen kann? Und vor allem, welche Kosten möglicherweise auf Sie persönlich zukommen? Wir beraten Sie gerne bezüglich der unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten und helfen dabei passgenaue, individuelle Lösungen zu finden!
Referenzen
Was macht uns besonders?
Das Besondere an uns: Wir sind kein klassischer Pflegedienst, sondern die Möglichmacher für ein selbst bestimmtes Leben im eigenen Zuhause. Wir begleiten Personen, entlasten Familien, unterstützen Angehörige und sorgen dafür, dass sich eine älter werdende Gesellschaft nicht einsam, hilflos und abgehängt fühlt.
Besonders am Herzen liegt uns die Kontinuität in der Betreuung. Aus diesem Grund arbeiten wir nach dem Konzept der Bezugspflege und stellen immer denselben Alltagsbegleiter zur Seite. Unsere Leistungen bieten wir ab einer Einsatzzeit von 2 Stunden bis rund um die Uhr an. Dabei gehen wir individuell auf Ihre Wünsche und Möglichkeiten ein.
Über 300 zufriedene Kunden
Individuelle Betreuungsangebote
Persönliche Begleitperson
Flexible Einsatzzeiten ab 2 Stunden
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